Verleihvertrag und Rechnung

Mietbedingungen

1. Mietgebühr

Die Mietgebühr ist am Buchungstag vor Ort in bar zu entrichten. Buchungen auf Rechnung nur nach Rücksprache mit dem Verleiher.

2. Buchungshinweis/Umbuchung / Rücktritt

Angemeldete Touren (telefonisch/schriftlich) gelten als Festbuchung und können nur gegen Stornogebühren in Höhe von 60 % der Gesamtsumme abgesagt werden. Umbuchungen oder eine Reduzierung der Personenanzahl müssen dem Verleiher spätestens 10 Tage vor dem Verleihtermin mitgeteilt werden. Ansonsten ist die Gesamtsumme zu entrichten.

Die Stornokosten können entfallen, wenn anderweitig vermietet werden kann.

 

3. Haftung // (s. auch Platzordnung im Aushang) oder lassen Sie sich diese aushändigen.

Die Benutzung der Boote und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verleiher schließt jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung sowie Schäden gegenüber dritte haftet der Mieter in vollem Umfang.

4. Die Boote und das Zubehör sind in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückzugeben.

5. Die Verlängerung der Mietdauer ohne unsere Zustimmung kann zur Berechnung von Ausfallzeiten führen.

6. Verhalten auf dem Wasser

• Alle Bootsinsassen müssen eine Schwimmhilfe tragen! Darauf wurde bei der mündlichen Paddeleinweisung hingewiesen! Das Ausziehen der Schwimmhilfen während der Paddeltour ist nicht erlaubt (auf eigene Gefahr!). Der Unterzeichner dieses Vertrages bestätigt auch das Tragen der Schwimmhilfen für seine Mitpaddler/Gruppe mit seiner Unterschrift.

• Kinder unter 10 Jahren dürfen kein Boot alleine führen.

• Zur Info: Bleiben Sie als Gruppe zusammen und achten Sie auf Ihre Mitpaddler.

• Auf der Hase dürfen keine Boote mit Hilfsmotoren betrieben werden.

• Erkundigen Sie sich vor Fahrtantritt über eventuelle Sperrungen oder Mindestwasserstände.

• Bei aufziehendem Gewitter sind Sie verpflichtet, an einer geschützten Stelle am Ufer anzulegen und das oder die Boote zu verlassen.

• Lassen Sie keinen Müll zurück.

• Alkoholgenuss vor und während der Fahrt ist untersagt.

• Alle Boote müssen bis 18:30 Uhr aus dem Wasser sein. Dies wird vom Landkreis

Emsland als Genehmigungsbehörde vorgeschrieben. Boote, die nach 19:00 Uhr anlegen, zahlen pro Person 10,00 € als Aufwandsentschädigung nach.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unseren Booten